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13.02.2006



Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2006)



13.02.

Streit um Dienstleistungsrichtlinie

ddp

Mittelstands-Union gegen Kompromiss-Entwurf
Studentenwerk und VdK fordern Ausnahmen

Von David Rollik

Berlin (ddp). Befürworter und Gegner der EU-Dienstleistungsfreiheit kritisieren den im Europäischen Parlament erzielten Kompromiss. Der Entwurf gehe nicht weit genug, um vor allem auch hochqualifizierten Dienstleistern aus Deutschland größere Chancen auf dem EU-Binnenmarkt einzuräumen, sagte der Bundesschatzmeister der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Peter Jungen, in Berlin. Grüne, der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der Sozialverband VdK und die Studentenwerke formulierten erneut ihre Ablehnung der Richtlinie.

"Wir hätten uns in der Debatte um die EU-Dienstleistungsfreiheit größere Fortschritte und deutlichere Signale gegen den wachsenden Protektionismus in Europa erhofft", sagte Jungen. Er begrüßte jedoch, dass die Gewerkschaftsdemonstrationen nicht die Öffnung der Dienstleistungsmärkte zu Fall gebracht hätten. Geringere Lohnkosten in anderen Ländern kein Sozialdumping, sondern "Ausdruck der Kostenvorteile dieser Länder im Stadtortwettbewerb".

Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Reiner Hoffmann, räumte ein, dass durch den Kompromiss, nach dem das umstrittene Herkunftslandprinzip gestrichen werden soll, die Gefahren des Lohndumpings eingeschränkt wären. Die Richtlinie insgesamt sei aber nicht geeignet, um Dynamik auf dem europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu bringen, sagte er und forderte einen neuen Gesetzestext für die Richtlinie. Für Dienstag rief der EGB zu einer Demonstration in Straßburg auf.

Die Grünen kritisierten den Kompromiss als "Scheinlösung". Viele Unklarheiten blieben offenkundig bestehen, sagte Grünen-Chef Reinhard Bütikofer. Er verwies darauf, dass EU-Kommissar Günter Verheugen "einmal eine sehr klare, nachvollziehbare Regelung" versprochen habe. Danach sollte beim Zugang zu den Dienstleistungsmärkten das Recht des Herkunftslandes gelten und bei der Erbringung der Dienstleistung das Recht des Ziellandes. Dahinter bleibe die Übereinkunft zwischen den beiden großen Fraktionen im Europäischen Parlament weit zurück.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) appellierte an die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür einzusetzen, die Service- und Beratungsangebote der Studentenwerke vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen. DSW-Präsident Hans-Dieter Rinkens sagte, ohne eine Ausnahme könnten sich die sozialen Rahmenbedingungen der rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland verschlechtern. Das breite Angebotsspektrum der 61 Studentenwerke funktioniere nur, weil Einnahmen aus dem einen Bereich zur Finanzierung anderer eingesetzt werden könnten.

Auch der Sozialverband VdK verlangte vom Europäischen Parlament Nachbesserungen. VdK-Präsident Walter Hirrlinger forderte, Sozial- und Gesundheitsdienste grundsätzlich von der Richtlinie auszunehmen. Der VdK befürchte die "Aufweichung von Qualitätsstandards". Dies würde sich besonders auf behinderte, ältere und chronisch kranke Menschen auswirken, warnte Hirrlinger.



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