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Berlin (ddp). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigt die neue Arznei-Ausnahmeliste gegen die Kritik homöopathischer Ärzte. Im ZDF-«Morgenmagazin» wies die Ministerin am Mittwoch Vorwürfe des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte zurück, der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen schränke die Therapievielfalt ein. Die Liste sei vielmehr eine «gute Grundlage, damit die Patienten auch in Zukunft das bekommen, was sie brauchen».
Insbesondere Menschen mit schweren Erkrankungen bekämen weiterhin auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet, wenn sie diese «wirklich brauchen» und die Mittel «anerkannt zum Therapie-Standard gehören», unterstrich die Ministerin. Dabei werde keine Therapierichtung ausgeschlossen.
Der Bundesausschuss hatte sich am Dienstag auf eine Liste nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente geeinigt, die unter bestimmten Bedingungen auch künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Auch homöopathische oder anthroposophische Medikamente fallen unter die Neuregelung. Eine generelle Kostenübernahme für solche Mittel soll es aber nicht geben.
Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» wollen die homöopathischen Ärzte mit einer Verfassungsklage gegen den weitgehenden Ausschluss ihrer Arzneimittel von Kassenerstattungen vorgehen. Der Vorsitzende des Zentralvereins, Karl-Wilhelm Steuernagel, bezeichnete die Vorgaben des Aussschusses als "nicht hinnehmbare Einschränkung der Therapiefreiheit». Dies werde sein Verband mit allen Mitteln bekämpfen, sagte er dem Blatt.
Schmidt betonte dagegen, dass nicht verschreibungspflichtige Mittel grundsätzlich nicht mehr erstattet würden. Eine Erstattung sei aber vorgesehen bei schweren Erkrankungen, bei denen diese Mittel zum Therapiestandard gehören. Hier würden homöopathischen und anthroposophische Arzneimittel genauso behandelt wie etwa chemische Arzneimittel. Auch künftig werde die Therapievielfalt eingehalten.
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