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Von ddp-Korrespondent Michael Beumer
Berlin (ddp). Zum 1. Mai treten einige Gesetzänderungen der schwarz-roten Bundesregierung in Kraft. Die Nachrichtenagentur ddp gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
GESUNDHEIT: Das Arzneimittel-Sparpaket ermöglicht Krankenkassen, künftig bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten die Eigenbeteiligung der Patienten zu reduzieren. Dabei sollen die Kassen gemeinsam entscheiden, für welche Arzneimittel die Untergrenze bei der Zuzahlung fallen soll. Bislang bewegen sich die Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament. Mit der Neuregelung werden zudem die Herstellerpreise für alle Arzneimittel rückwirkend ab April zwei Jahre lang eingefroren. Auch diese Weise sollen Preissteigerungen ausgeschlossen werden. Auch sollen Apotheker Gratispackungen von der Pharmaindustrie - so genannte Naturalrabatte - nicht mehr verkaufen dürfen. Ärzte sollen mit einer Bonus-Malus-Regelung zu wirtschaftlichem Verhalten angeregt werden.
DOSENPFAND: Ab 1. Mai wird das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent für PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholische Mischgetränke (Alkopops) ausgeweitet. Ausgenommen vom Einwegpfand sind nach wie vor Weine, Milch und Säfte sowie die als ökologisch vorteilhaft geltenden Getränkekartons. Alle Einwegetränkeverpackungen sind am Pfandlogo der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH zu erkennen. Die bisherigen Insellösungen entfallen, der Verbraucher kann seine Einweggetränkeverpackungen in jedem Geschäft abgeben, dass die jeweilige Verpackungsart (PET, Glas oder Dose) in seinem Sortiment führt. Händler mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern müssen hingegen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen.
VERKEHR: Drängelnde Autofahrer werden ab Mai härter bestraft. Die Geldbuße für Drängelei auf Autobahnen erhöht sich von 100 Euro auf mindestens 150 Euro. Außerdem wird künftig ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Höchststrafe wird auf 250 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erhöht. Bislang waren 150 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig. Ebenso wird die Verpflichtung in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen, die Ausrüstung des Autos an die Wetterverhältnisse anzupassen. 20 Euro kostet es künftig, wenn Autofahrer im Winter nicht mit geeigneten Reifen unterwegs sind. Eine ausdrückliche Pflicht für Winterreifen gibt es aber nicht.
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