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Berlin (ddp). Ein Großteil der Versicherten zahlt infolge der Gesundheitsreform mehr als nötig. Dabei gibt es eine Belastungsgrenze für Praxisgebühren und Zuzahlungen. «Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie diese Grenze bereits erreicht haben und sich von weiteren Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse befreien lassen können», betonen die Experten der Techniker Krankenkasse (TK).
Die Belastungsgrenze liegt bei höchstens zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens. Chronisch Kranke müssen in schweren Fällen sogar nur ein Prozent der Kosten selbst begleichen. Ab sofort können Versicherte auf der TK-Homepage mithilfe eines Belastungsrechners ausrechnen, bis zu welcher Höhe Eigenanteile geleistet werden müssen. Der Online-Rechner berücksichtigt neben den Einkommen der Versicherten auch die gesetzlichen Freibeträge für Familienangehörige und berechnet daraus die persönliche Höchstgrenze.
Internet: http://www.tk-online.de/zuzahlung
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