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Von ddp-Korrespondent Thorsten Severin
Berlin (ddp). Die 19 Millionen Rentner in Deutschland bekommen ab dem 1. April weniger Geld. Der Grund sind einige bereits im vergangenen Jahr beschlossene gesetzliche Änderungen, die erst jetzt in Kraft treten. Die Nachrichtenagentur ddp gibt einen Überblick:
HÖHERE PFLEGE-BEITRÄGE
Ab April müssen die Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent allein tragen. Bisher zahlte ihnen die Rentenkasse die Hälfte. Im Endeffekt macht dies eine Minderung der Rente um 0,85 Prozentpunkte aus. Senioren mit einer Bruttorente von 1000 Euro bekommen also 8,50 Euro im Monat weniger.
SPÄTERE ERSTRENTE
Neurentner bekommen ihr erstes Altersgeld ab dem 1. April einen Monat später ausgezahlt. Wer also Ende März aus dem Berufsleben ausscheidet, bekommt seine erste Rentenzahlung nicht wie bisher schon Anfang sondern erst Ende April. Eine Zahlungslücke für die Rentner entsteht nach Angaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) aber nicht, da ihnen ja noch ein Arbeitsentgelt oder eine Lohnersatzleistung für den abgelaufenen Monat ausgezahlt wird. Die Regierung erwartet durch diese Änderung ein Einsparpotenzial für die Rentenkasse von rund 1,2 Milliarden Euro.
VERSCHOBENE AUSZAHLUNG
Alle Rentner müssen zudem eine Änderung bei der Auszahlung beachten. Ab Ende März werden die Renten nicht mehr am vorletzten, sondern am letzten Bankarbeitstag des Monats den Geldinstituten überwiesen. Wegen der technisch verbesserten Möglichkeiten ist laut BfA aber gewährleistet, dass die Wertstellung auf den Konten der Rentner noch am gleichen Tag erfolgt. Die Ruheständler können also im Normalfall weiter an diesem Tag im Überweisungsverkehr über die Rente verfügen, ohne dass Sollzinsen anfallen.
Dennoch kann es zu Problemen bei Überweisungen kommen, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist und dem Rentner seitens der Bank kein Kreditrahmen eingeräumt worden ist.
KRANKENKASSENBEITRÄGE
Im Gegenzug zu den höheren Belastungen beim Pflegebeitrag werden Beitragsentlastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig schneller an die Rentner weitergegeben. Sie wirken sich bereits nach drei Monaten auf die Rentenhöhe aus. Da 12 Krankenkassen zum 1. Januar ihre Beitragssätze gesenkt haben, kommen zum 1. April erstmals eine Reihe von Rentnern auf diese Weise zu Entlastungen. Nach Schätzungen der BfA betrifft dies etwa fünf Millionen Senioren.
Bei rund 100 Krankenkassen wurde im vergangenen Jahr allerdings der Beitragssatz angehoben. Für diese rund eine Million Rentner kommt es dadurch zu einer weiteren Mehrbelastung - zusätzlich zu den höheren Pflegebeträgen. Im Regelfall wird nach BfA-Schätzungen die Rentenkürzung aber dennoch unter einem Prozent der Bruttorente bleiben.
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