| Eisenach (ddp-lth). Thüringens Bischof Christoph Kähler warnt vor einer Lockerung der Regeln für die Sterbehilfe. Er lehne eine Zulassung der Tötung auf Verlangen und der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung ab, erklärte der Vize-Chef des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Montag in Eisenach. "Wir dürfen keine Lizenz zum Töten erteilen", betonte Kähler und verwies auf den am Dienstag beginnenden 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Die Tagung wird sich unter anderem mit dem Spannungsverhältnis von Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung beschäftigen.
Die EKD lehnt laut Kähler sowohl die aktive Sterbehilfe wie auch die Beihilfe zum assistierten Suizid ab. Sterbende sollten stattdessen mit wirklicher Hilfe begleitet werden. Palliativ- und Schmerzmedizin müssten gefördert und die Sterbebegleitung der Hospizbewegung gestärkt werden.
Laut Kähler wollen sich die Kirchen auch in Zukunft für eine Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur "Tötung auf Verlangen" einsetzen. "Eine Lockerung in Richtung aktive Sterbehilfe" komme selbst dann nicht in Frage, wenn europäische Nachbarländer hier einen anderen Weg gingen.
"Ganz entschieden" trat der Bischof auch Forderungen nach einer ärztlichen Hilfe bei der Selbsttötung entgegen. In Deutschland etablierten sich Organisationen, die Menschen gegen Honorar "eine zügige und effiziente Möglichkeit für einen Suizid" verschaffen wollten. Diese Organisationen setzten nicht auf ein Beratungsangebot mit lebensbejahenden Perspektiven, sondern allein auf die rasche und sichere Abwicklung des gefassten Selbsttötungsentschlusses.
Nach Ansicht des Thüringer Landesbischofs ist zu befürchten, dass die "geschäftsmäßige Vermittlung der Möglichkeit zur Selbsttötung" mehr Menschen zum Suizid ermuntert. "Vor allem schwer kranke und alte Menschen können sich unter Druck gesetzt fühlen, diesen Weg zu wählen, wenn er denn angeboten wird", warnte Kähler.
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