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Berlin (ddp). Die Rechtsposition so genannter biologischer Väter - das sind leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Väter - im Umgang mit ihrem Kind ist gestärkt worden. Nach einem Bundestagsbeschluss vom Donnerstag sollen künftig «enge Bezugspersonen» - insbesondere auch der «biologische» Vater - ein Recht auf Umgang mit einem Kind haben. Zugleich soll ein leiblicher Vater eines Kindes die Vaterschaft des so genannten rechtlichen Vaters anfechten können, wenn letzterer zu dem Kind keine «sozial-familiäre Beziehung» hat. Davon betroffen sind etwa Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, wobei der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater gilt.
Das Gesetz ist ein Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hatte das Gremium angerufen, da er als Folge der zunächst geplanten Neuregelung einen «Umgangstourismus» zum Schaden des Kindes befürchtete. Nun sei eine Beschränkung auf «enge Bezugspersonen» erreicht worden. Bestandteil des Gesetzes ist zudem die Einführung eines von der Bundesnotarkammer zu führenden automatisierten Registers über Vorsorgevollmachten. Mit der Erteilung von Vorsorgevollmachten werde ein gerichtliches Betreuungsverfahren überflüssig. Das Gesetz tritt am 31. Juli in Kraft.
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