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Von Michael Beumer
Berlin (ddp). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin mehrere Gesetze verabschiedet und sich mit weiteren Gesetzesvorhaben befasst. Die Nachrichtenagentur ddp listet nachfolgend die wichtigsten Beschlüsse der Länderkammer auf.
ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT: Auch nach der EU-Erweiterung benötigen Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten mit Ausnahme Maltas und Zyperns weiter grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung. Das von den Ländern gebilligte Gesetz gilt zunächst für zwei Jahre, eine Verlängerung bis zu sieben Jahren ist möglich.
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ: Ein neues «Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe» soll künftig bei «großflächigen Gefahrenlagen» eine effiziente Zusammenarbeit von Bund und Ländern gewährleisten. Das Bundesamt soll dazu Aufgaben übernehmen, die bislang von der Zentralstelle für Zivilschutz wahrgenommen werden.
EMISSIONSHANDEL: Der Bundesrat lehnt das Gesetz zum Aufbau eines Emissionshandels ab. Die Länderkammer will über ein Vermittlungsverfahren zum «Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz» (TEHG) erreichen, beim Vollzug des Gesetzes eingebunden zu werden.
EUROJUST: Der EU-Ratsbeschluss über die Errichtung von «Eurojust», einer gemeinsamen Stelle zur besseren Jutiz-Zusammenarbeit in der EU bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, ist nun umgesetzt. Die Länder hatten zuvor erreicht, dass sie bei der Ernennung eines deutschen Mitgliedes für die Behörde ein Mitbestimmungsrecht haben.
EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL: Das Gesetz zum europäischen Haftbefehl verwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz selbst setzt eine entsprechenden EU-Vorgabe in nationales Recht rückwirkend zum 1. Januar 2004 um. Demnach soll der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte richterliche Haftbefehl in jedem anderen EU-Mitgliedstaat vollstreckt werden können.
GENTECHNIK: Der Unions-dominierte Bundesrat lehnt den Kurs der Bundesregierung zur Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie strikt ab. Die Länderkammer verwies das Gesetz zur Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel in den Vermittlungsausschuss, die Pläne über die Vorgaben zum Anbau genmanipulierter Pflanzen bewerteten die Vertreter der Union als zu scharf.
OPFERRECHT: Zur Reform des Opferrechts rief die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an, um Änderungen zu erreichen. Grundsätzlich soll bei dem Gesetz die Rechtsposition von Verbrechensopfern in Strafverfahren gestärkt werden. Zugleich sollen die Belastungen für das Opfer durch das Verfahren so gering wie möglich gehalten werden.
RENTE: Der Unions-dominierte Bundesrat rief wegen der rot-grünen Rentenreform den Vermittlungsausschuss an. Sollte der Bundesrat nach dem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen, kann der Bundestag das Gesetz jedoch mit Kanzlermehrheit durchsetzen.
SCHWARZARBEIT: Die Länder begrüßten zwar im Grundsatz, dass die Bundesregierung Schwarzarbeit stärker bekämpfen will. Der von ihr vorliegende Entwurf sei aber nicht geeignet, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in nennenswertem Umfang zu reduzieren, bemängelte der Bundesrat.
SCHWERBEHINDERTE: Das vom Bundesrat verabschiedete neue Schwerbehindertengesetz sieht unverändert eine Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte von fünf Prozent vor. Schwerbehindertenausweise können künftig unbefristet gelten, wenn keine Änderung der Behinderung zu erwarten ist.
SICHERUNGSVERWAHRUNG: Die Länderkammer dringt auf schärfere Regelungen zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung, als von der Bundesregierung geplant. Bundesregierung und Länder zeigten sich an einer Einigung interessiert.
TELEKOMMUNIKATION: Die Länder wollen über ein Vermittlungsverfahren umfangreiche Änderungen am Telekommunikationsgesetz erreichen. Sie sind der Meinung, dass das Gesetz sein Ziel nicht erreiche, den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern zu verstärken.
VÄTER: Die Rechtsposition so genannter biologischer Väter - das sind leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Väter - im Umgang mit ihrem Kind wird gestärkt. Demnach sollen künftig «enge Bezugspersonen» - insbesondere auch der biologische Vater - ein Recht auf Umgang mit einem Kind haben. Zugleich soll ein leiblicher Vater eines Kindes die Vaterschaft des so genannten rechtlichen Vaters anfechten können, wenn letzterer zu dem Kind keine «sozial-familiäre Beziehung» hat.
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