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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 05.05.2004


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09.04.2004
Warnung vor Dammbruch
ddp

Ärzte und Unions-Politiker lehnen Änderungen bei der Sterbehilfe ab

Gerhardt und DGHS für Neuregelung
Hintergrund

Von Michael Beumer

Berlin (ddp). Die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestags-Abgeordneten für ein Sterbehilfegesetz stößt auf energischen Widerstand bei Ärzten und Unions-Politikern. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, das Verbot der Tötung auf Verlangen dürfe nicht angetastet werden. CDU-Vize Christoph Böhr warnte, die Zulassung aktiver Sterbehilfe wäre ein «ethischer und verfassungsrechtlicher Dammbruch, der nicht mehr zu heilen wäre».

Dagegen sprach sich FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt für eine gesetzliche Neuregelung aus. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Karlheinz Wichmann, begrüßte die Initiative.

Hoppe warnte, die Gefahr des Missbrauchs sei zu groß. So befürchte er, dass Komapatienten leichtfertig der Wunsch zu sterben unterstellt werden könnte. Zudem wird seiner Ansicht nach dem Willen todkranker Patienten schon heute hinreichend Folge geleistet. Wenn ein einwilligungsfähiger Patient die weitere Behandlung verweigere, müsse der behandelnde Arzt dies respektieren. «Das gilt auch dann, wenn der Patient nicht mehr künstlich ernährt werden will», sagte Hoppe. Für den Fall einer möglichen Bewusstlosigkeit könnten Patienten vorab eine Willenserklärung unterschreiben. Je konkreter und zeitnäher eine solche Verfügung formuliert werde, desto verbindlicher sei sie.

CDU-Vize Böhr betonte, die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens dürfe «niemals zur Debatte stehen». Die von den Abgeordneten ausgelöste Debatte berühre daher «die Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates». Er wolle nicht, dass in Deutschland «menschliches Leben mit der Giftspritze beendet werden darf», stellte der Vorsitzende der CDU-Wertekommission klar.

Die CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, Johannes Singhammer und Barbara Lanzinger erklärten, Legalisierung aktiver Sterbehilfe sei «mit der Menschenwürde absolut unvereinbar». Erforderlich sei stattdessen, die moderne Schmerzmedizin sowie pflegerische Tätigkeit und Sterbebegleitung zu stärken. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) mahnte ebenfalls, man müsse «das Leid und die Schmerzen beseitigen, aber nicht die Sterbenden».

FDP-Fraktionschef Gerhardt entgegnete, für ihn habe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang. Zwar lehnte Gerhardt eine aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab. Es stelle sich jedoch die Frage, ob der Staat mit Strafe drohen müsse, wenn Ärzte durch eine Begrenzung der Therapie den Wunsch todkranker Menschen nach Beendigung ihres Leids respektierten.

DGHS-Präsident Wichmann beklagte, bislang gebe es in Deutschland «eine riesige Grauzone». Deshalb müsse die schon heute mögliche Patientenverfügung auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt und im Strafgesetzbuch die Tötung auf Verlangen neu geregelt werden. Die aktive Sterbehilfe sollte dann auf wenige Extremfälle beschränkt bleiben, sagte Wichmann. Die Stärkung der modernen Schmerzmedizin reiche nicht aus, da man nicht alle Schmerzen mit Medikamenten bekämpfen könne.

Rund 30 Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP setzen sich für ein Sterbehilfegesetz ein. Damit soll Tötung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar sein. Bisher müssen Sterbehelfer mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen.



Hintergrund

Sterbehilfe lange umstritten - Töten auf Verlangen verboten

Berlin (ddp). Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Das gilt zum Beispiel für Fälle, bei denen ein Arzt dem Leiden eines todkranken Patienten mit einer Überdosis Morphium ein Ende setzen will. Selbst wenn der Patient eingewilligt hat, ist dieses Töten auf Verlangen unzulässig.

Bei der passiven Sterbehilfe wird mit Zustimmung des todkranken Patienten dem Sterben sein natürlicher Verlauf gelassen. Auf der Intensivstation des Krankenhauses wird dann beispielsweise die künstliche Ernährung abgebrochen oder die Beatmung unterlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für diese Fälle klare Regeln aufgestellt: Das Leiden des Patienten muss unumkehrbar sein und bereits einen tödlichen Verlauf angenommen haben.

Die Diskussion um die Sterbehilfe wird seit vielen Jahren kontrovers geführt. In den 80er Jahren sprach sich der umstrittene Arzt Julius Hackethal vehement für die aktive Sterbehilfe aus. Er stand vor Gericht, nachdem er einer an Krebs erkrankten Patientin Zyankali besorgt hatte.

Im Gegensatz zu Deutschland haben die Niederlande und Belgien vor kurzem die aktive Sterbehilfe legalisiert. Gegen diese Entscheidung protestierten in Deutschland vor allem die Kirchen, viele Ärzte und die Hospizbewegung.


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