|
|
Düsseldorf (ddp-nrw). Das Landeskabinett bringt ein neues Wohn- und Teilhabegesetz für die 200 000 Pflegeheim-Bewohner in Nordrhein-Westfalen in den Landtag ein. "Wir werden klar die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behin?derten- und Altenpflegehilfe stärken", sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Düsseldorf. Das Teilhabegesetz modernisiere und ersetze das alte Heimrecht des Bundes. Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Länder für die Regelung der Pflegeheime zuständig. Das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Erstmalig sind mit dem Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohner vorgesehen - beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung. Durch die Novelle soll erreicht werden, dass sich Pflegebedürftige trotz der stationären Unterbringung in ihren Einrichtungen heimisch fühlen. Gleichzeitig sorge das Gesetz für eine Entbürokratisierung, sagte der Minister. "Es besteht insgesamt nur noch aus 54 Paragrafen, das Bundesheimrecht dagegen verfügt über 134 Paragrafen."
Mit dem neuen Gesetz können Pflegeheime künftig durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet kontrolliert werden. Prüfberichte über Heime sollen veröffentlicht werden. Bereits im April hatte das Kabinett den Referentenentwurf gebilligt.
|
|