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13.01.04
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Klarstellung der Berichterstattung der BILD-Zeitung
In der BILD-Zeitung vom 13.01.2004 wird im Rahmen der Berichterstattung über eine Telefonaktion zur Gesundheitsreform auf die Frage Nach einer Fehldiagnose der Notfallpraxis musste ich noch einmal mit Schmerzen in die Unfallklinik. Muss ich dafür wirklich zwei Mal Praxisgebühr bezahlen? von Dr. Thomas Georgi (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wie folgt geantwortet: Leider ja. Für jeden Notfallfalleinsatz ist die Praxisgebühr fällig. Bewahren sie die Quittungen auf, falls vom Gesetzgeber noch Klarstellungen zu solchen Grenzfällen kommen.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weist darauf hin, dass diese Antwort falsch ist. Richtig ist, dass es Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im Gesundheitswesen ist zu regeln, inwieweit bei einer Notfallbehandlung sowie deren Folgebehandlung eine Praxisgebühr anfällt!
Nach Auffassung des Ministeriums ist in einem solchen Fall keine zweite Praxisgebühr zu zahlen.
Pressemitteilung BMG vom 13.01.2004
http://www.bmgs.bund.de
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bmg
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