|
18.01.04
|
Beamte und Abgeordnete offenbar auch bei Zuzahlungen bevorzugt
München (ddp). Bundesbeamte und privat versicherte Abgeordnete bleiben auch bei Zuzahlungen zu Arzneimitteln bis auf Weiteres bevorzugt, nachdem sie schon für die Praxisgebühr nur maximal 20 statt 40 Euro pro Jahr zahlen müssen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin «Focus». Das Blatt zitiert dazu aus Ausführungsbestimmungen des Privatversicherers Debeka: «Bis zur Einführung einer rechtlich bindenden Regelung... verbleibt es bei der Beihilfefähigkeit der nicht verordnungsfähigen Arzneimittel.»
Frei verkäufliche Medikamente dürfen Ärzte für gesetzlich Versicherte seit Januar nur noch in Ausnahmefällen auf Kassenkosten verordnen. Ein Entwurf für eine Liste mit Ausnahmen soll dem Blatt zufolge um pflanzliche Präparate erweitert werden. Bislang sei nur Johanniskraut gegen Depressionen vorgesehen. Das ist nach den Worten von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt «mit Sicherheit zu wenig».
Vergessen hätten Bundesregierung und Union bei der Gesundheitsreform eine Regelung für den Fall, dass Kassen ihre neu geschaffenen Tarife ändern, schreibt das Blatt. Deshalb besäßen die Versicherten kein Sonderkündigungsrecht, wenn Kassen ihre Bedingungen etwa für die neuen Bonustarife ändern oder angekündigte Beitragsrückzahlungen nachträglich kürzen. Das Bundesversicherungsamt als oberste Kassenaufsicht bestätigte «Focus», dass ein solches Sonderkündigungsrecht «im Gesetz nicht vorgesehen» sei.
|
ddp
|