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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 28.11.2003


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12.11.03

M-V / Schwerin: Stinksauer - Proteste gegen neues Landespflegegesetz

Schwerin (ddp-nrd). Rund 800 Mitarbeiter von Pflegheimen und Sozialstationen, Pflegebedürftige sowie Angehörige haben am Mittwoch vor dem Schweriner Landtag gegen das geplante neue Landespflegegesetz demonstriert. Sie forderten verbindliche Förderregelungen für Pflegeeinrichtungen und die Sicherheit von Arbeitsplätzen in Heimen. Außerdem warnten sie vor zusätzlichen Belastungen für Bedürftige. Die bisher geltende Regelung läuft zum Jahresende aus.

Zu der Protestkundgebung hatten die Vereinigung kommunaler Pflegeeinrichtungen, der Verband privater Anbieter sozialer Dienste und die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege aufgerufen.

Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) verwies unterdessen auf die Bundesgesetzgebung, die eine Gleichbehandlung bei der Heimförderung nicht zulasse. Sozialministerin Marianne Linke (PDS) verteidigte das geplante Pflegewohngeld in Höhe von bis zu 200 Euro. Dadurch werde ein Abgleiten von Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe verhindert. Mecklenburg-Vorpommern sei im Gegensatz zu anderen Bundesländern bereit, ein neues Landespflegegesetz zum Jahreswechsel auf den Weg zu bringen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Torsten Koplin (PDS), sagte zu, die Forderungen der Demonstranten zur Umlagefinanzierung zu prüfen.

Der Entwurf des neuen Landespflegegesetzes sieht vor, die Finanzierung der stationären Pflege umzustellen. Künftig soll die Förderung nicht mehr davon abhängen, ob ein Heim in eine staatliche Pflegeplanung aufgenommen worden ist. Vielmehr sieht der Entwurf vor, je Heimbewohner einkommensabhängig ein so genanntes Pflegewohngeld von maximal 200 Euro zu bezahlen. Damit sollen die von den Heimträgern auf die Bewohner umgelegten Investitionskosten aufgefangen werden.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach dem Entwurf über die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Verwaltungsaufwand der Kommunen soll ausgeglichen werden. Das Land will acht Millionen Euro für Pflegewohngeld zur Verfügung stellen.

Von der neuen Regelung wären rund 6000 von 15 000 Senioren betroffen, deren Heime nicht zwischen 1996 und 2002 mit einer 100-prozentigen Förderung gebaut wurden. Die Wohlfahrtsverbände halten den Satz von bis zu 200 Euro für unzureichend.


ddp

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