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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 03.02.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Januar 2004)

20.01.04

Zeichen auf Verständigung - Ärzte und Kassen wollen sich rasch einigen

Neue Fahrtkosten-Regelung bringt geringere Beitragssenkungen


Von Thorsten Severin

Berlin (ddp). Bei den noch offenen Fragen zur Umsetzung der Gesundheitsreform stehen die Zeichen auf eine rasche Verständigung. Höchstwahrscheinlich werde es bereits am Donnerstag eine endgültige Einigung in strittigen Punkten wie etwa der Chroniker-Regelung geben, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, am Dienstag. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe wandte sich jedoch gegen "hektische Neujustierungen". Dabei seien neue Fehler programmiert.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) dürfe die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen nicht unter Druck setzen, die offenen Fragen noch in dieser Woche zu klären, sagte Hoppe. Die Schuld auf die Selbstverwaltung zu schieben, sei im Übrigen "unfair", weil das Gesetz an einigen Stellen "schlampig gemacht" sei.

Schmidt hatte Ärzten und Kassen ein Ultimatum gestellt und die Klärung offener Fragen binnen Wochenfrist als letzte Chance für das auf Selbstverwaltung basierende System bezeichnet. Bei der Sitzung des gemeinsamen Bundesausschusses am Donnerstag soll unter anderem geklärt werden, welche Krankheiten als chronisch gelten. Vergangene Woche waren zur Chroniker-Regelung und zur Frage der Fahrtkosten bereits erste Verständigungen erzielt worden.

Danach werden Patienten nicht nur zur Dialyse, Strahlenbehandlung oder Chemotherapie auf Kosten der Kassen transportiert. Die Fahrtkosten werden auch für Patienten mit speziellen Geh- und Sehbehinderungen übernommen. Richter-Reichhelm rechnet allerdings damit, dass diese Einigung den Einspareffekt reduzieren wird. "Das wird sich dann negativ auswirken. Das heißt, die Beitragssatzsenkung wird nicht mehr so hoch ausfallen können wie vorher", sagte der Kassenärzte-Chef voraus.

Die "Bild"-Zeitung berichtete derweil, dass Ärzte auch im Todesfall des Patienten unter Umständen verpflichtet sind, eine Praxisgebühr von zehn Euro zu berechnen. Dies gelte für Fälle, wenn ein Patient zum Beispiel während einer Notfallbehandlung nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufkollaps stirbt. In dem Fall müsse der Notarzt die Gebühr eintreiben, sofern der Patient beim Eintreffen des Arztes noch lebte. Die Zeitung berief sich auf Informationen aus Ärztekreisen. Eine Ministeriumssprecherin betonte allerdings, diese Angelegenheit müsse von der Selbstverwaltung gelöst werden.

Die FDP drängt unterdessen weiter auf eine vollständige Abschaffung der Praxisgebühr. "Man darf Ärzte nicht zu Inkassobüros machen", sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt. Zugleich sprach er sich für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen aus. Nur durch das Aufbrechen des Monopols der gesetzlichen Krankenkassen könnten die Beiträge sinken.

Der Präsident des Sozialverbands VdK, Walter Hirrlinger, kritisierte die Altersgrenzen bei privaten Zusatzversicherungen von gesetzlichen Krankenkassen. Wenn die Politik die Versicherten schon dazu aufrufe, private Zusatzversicherungen abzuschließen, dürfe niemand davon ausgeschlossen werden, nur weil er alt oder krank sei. Mit der Gesundheitsreform ist es den gesetzlichen Kassen erlaubt, Kooperationen mit privaten Versicherungen einzugehen und Zusatzangebote zu machen. Fast alle hätten jedoch Altersgrenzen von 60 bis 70 Jahren, monierte Hirrlinger.



ddp

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