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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 03.02.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Januar 2004)

22.01.04

Mehr Klarheit - Ärzte und Kassen verständigen sich

ddp

auf Chroniker-Regelung und Fahrtkosten-Richtlinie


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Pressemitteilung (PDF) Gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen

gbäk

18:37 Uhr

Von Thorsten Severin

Bonn/Berlin (ddp). Ärzte und Krankenkassen haben sich auf eine Definition chronischer Erkrankungen und eine Fahrtkostenregelung verständigt und damit wesentliche Unklarheiten der Gesundheitsreform beseitigt. Der neue Gemeinsame Bundesausschuss einigte sich am Donnerstag auf seiner ersten Arbeitssitzung in Bonn darauf, dass für die Anerkennung einer chronischen Erkrankung unter anderem mindestens ein Arztbesuch pro Quartal vorliegen muss. Außerdem verabschiedete das Gremium eine großzügigere Fahrtkostenregelung. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach anschließend von "einem guten Tag für die Patienten".

Einen vorangegangenen Entwurf für eine Chroniker-Regelung hatte die Ministerin Ende vergangenen Jahres gestoppt, weil sie ihn als "zu eng" empfand. Chronisch Kranke müssen nur eine verminderte Zuzahlung in Höhe von einem Prozent ihres Einkommens leisten. In der neuen Richtlinie wird der Kreis der Begünstigten nun "deutlich weiter gefasst", wie der Ausschuss-Vorsitzende Rainer Hess betonte.

Zu dem vorgeschriebenen einen Arztbesuch im Quartal muss außerdem noch eines der folgenden Kriterien für die Anerkennung als chronisch krank hinzu kommen: eine 60-prozentige Behinderung oder Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, eine Einstufung in Pflegestufe II oder III oder aber eine ärztliche oder psychotherapeutische Dauerversorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine geringere Lebenserwartung oder eine dauerhaft verschlechterte Lebensqualität des Betroffenen die Folge wäre. Eine Liste chronischer Erkrankungen soll es - anders als zunächst angedacht - nicht geben.

Außerdem beschloss der Ausschuss eine Fahrtkosten-Regelung, für die bei einem Gespräch im Ministerium vergangene Woche bereits die Weichen gestellt worden waren. Demnach werden die Fahrtkosten bei einer im Schwerbehindertenausweis vermerkten "außerordentlichen Gehbehinderung", bei Blindheit oder erheblicher Hilfebedürftigkeit weiterhin übernommen. Voraussetzung ist, dass der Patient bei seiner Kasse mit einer Bescheinigung seines Arztes einen Antrag stellt. Auch Transporte zu einer Strahlen- bzw. Chemotherapie sowie zu einer Dialysebehandlung werden "als Ausnahmefall" erstattet. Liegt keines dieser Kriterien vor, kann der Patient in besonderen Fällen dennoch einen Antrag stellen, über den dann die Kasse entscheiden muss.

Hess ließ allerdings offen, ob der Antrag auf Fahrtkostenerstattung pro Transport gestellt werden muss oder für ein Quartal gelten kann. Sämtliche Neuregelungen gelten nach Angaben von Schmidt "ab sofort".

Hess bezeichnete es allerdings als schwierig, mit den beschlossenen Richtlinien das erwartete Sparziel der Gesundheitsreform einzuhalten. Schmidt sagte hingegen, sie sehe "überhaupt keinen Grund, jetzt über eine Ausweitung der Kosten zu sprechen". Wichtig sei jedoch, dass alle Beteiligten verantwortlich mit den neuen Regelungen umgehen.

Schmidt lobte den Bundesausschuss für die "rasche" Überarbeitung der Richtlinien. Die Konsequenzen einer schwerwiegenden Erkrankung auf die Lebensqualität der Betroffenen seien von ihm in den Mittelpunkt gestellt worden. Sie bedauerte, dass es vom ersten Januar noch drei Wochen bis zu dieser Regelung gedauert hat. Im Nachhinein sei diese Zeit aber "notwendig" gewesen.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Die politischen Vorgaben seien "sehr eng" gewesen. Trotz des begrenzten Spielraums habe die Selbstverwaltung "alles dafür getan, eine patientenfreundliche Regelung zu finden", sagte ein Sprecher.



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