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Von ddp-Korrespondentin Iris Hansch
Berlin/Hamburg (ddp). Nach Praxisgebühr und erhöhten Zuzahlungen für Medikamente in diesem Jahr kommen auf gesetzlich Krankenversicherte 2005 weitere Neuerungen zu: beim Zahnersatz und beim Krankengeld. Inwieweit das auf den Geldbeutel schlägt, wird sich zeigen.
Zunächst einmal die gute Nachricht: Zahnersatz muss nun doch nicht extra versichert werden. Er bleibt im Leistungskatalog der Kassen. "Wer entgegen den Mahnungen von Verbraucherschützern bereits voreilig einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse geschlossen hat, erhält ein Sonderkündigungsrecht", sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in Berlin. Davon ausgenommen seien aber private Zusatzversicherungen, mit denen die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz reduziert werden kann.
Nicht wie geplant ab 1. Januar 2005, sondern erst ab Jahresmitte müssen gesetzlich Versicherte den Zahnersatz jedoch allein finanzieren. Neben dem Krankenkassenbeitrag sind dann 0,4 Prozent des Brutto-Einkommens für Zahnersatz fällig. Gleichzeitig sollen die Versicherten auch für das Krankengeld allein aufkommen. Dafür ist dann ein Extrabeitrag von 0,5 Prozentpunkten zu zahlen.
Sowohl am Zahnersatz als auch am Krankengeld, das nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber von der Krankenkasse finanziert wird, braucht sich der Arbeitgeber nicht anteilig zu beteiligen. Deshalb erhöht sich für die Versicherten der Krankenkassenbeitrag zum 1. Juli um 0,9 Prozent. Zur Entlastung ihrer Mitglieder sind die Krankenkassen vom Gesetzgeber aufgefordert, ihre Beiträge entsprechend zu senken. Ob das tatsächlich auch bei allen Kassen geschieht, werde abzuwarten sein, sagt Etgeton.
Schon ab 1. Januar 2005 ändert sich das Preissystem beim Zahnersatz, also die Erstattung der Kosten von der Kasse. Bisher wurde ein prozentualer Zuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen gezahlt. Mit Jahresbeginn erhalten Patienten statt dessen einen festen Zuschuss zur so genannten Regelversorgung, die sich am Zahnbefund orientiert.
Das heißt: "Der Kassenanteil zum Beispiel für den Ersatz eines fehlenden Zahnes ist immer gleich hoch - unabhängig davon, ob sich der Patient für eine Brücke oder für ein Implantat entscheidet", erläutert Rolf Mentzell von der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Hamburg. Damit erhält der Patient eine größere Wahlfreiheit. Implantate etwa wurden bisher von den gesetzlichen Kassen gar nicht bezuschusst. Manches wird teurer, manches aber auch preiswerter als bisher. Das hänge ganz vom Befund ab, sagt der Experte.
Da Brücken, Kronen und Co. aber immer Geld kosten, sollte der Patient genau hinschauen, was der Arzt ihm anbietet, rät Verbraucherschützer Etgeton. Immer sollte er sich die kostengünstigste Variante erklären und sich gegebenenfalls auch begründen lassen, warum der Zahnarzt diese in seinem konkreten Fall nicht vorschlägt. Da eine Krone oder Brücke bei verschiedenen Zahnärzten durchaus unterschiedlich teuer sein kann, könnte es sich durchaus lohnen, eine zweite Meinung einzuholen - bei einem anderen Zahnarzt oder aber bei der Krankenkasse.
Auch Günther Gabe vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen befürchtet, dass die Versicherten zukünftig mehr für den Zahnersatz aus eigener Tasche bezahlen müssten, da die Zahnärzte versuchen würden, über die Regelversorgung hinaus gehende Leistungen "zu verkaufen". Da werde die Krankenkasse noch stärker als bisher die Interessen der Versicherten wahren müssen.
Bares Geld sparen kann jeder, der regelmäßig zur Vorsorge geht und das in sein Bonusheft eintragen lässt. "Der Nachweis von fünf Jahren in Folge erhöht die Festzuschüsse um 20 Prozent, bei zehn Jahren sind es sogar 30 Prozent", sagt Mentzell. Das entspricht in etwa den bisherigen Bonusregelungen.
Was die Zuzahlungen zu Medikamenten, Arztbesuch oder Krankenhausbehandlung angeht, da ändert sich nichts. Daher sollten weiter fleißig die Quittungen gesammelt werden, denn mehr als zwei Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen muss keiner dafür berappen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent.
Zu den Bruttoeinnahmen zählen alle Einkünfte, mit denen der eigene Lebensunterhalt finanziert wird, also Arbeitseinkommen, Renten, Versorgungsbezüge oder Zinsen aus Kapitalvermögen und Mieteinnahmen. Die Quittungen für die Zuzahlungen werden von den Krankenkassen allerdings nur anerkannt, wenn sie auf den Namen des Versicherten ausgestellt sind.
Ebenfalls gut zu wissen: Befreiungsausweise für das laufende Jahr gelten 2005 nicht mehr, denn die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt und erst dann über eine Zuzahlungsbefreiung entschieden. Wer seine Belastungsrenze bereits überschritten hat, sollte noch in diesem Jahr bei seiner Kasse einen Antrag auf Rückerstattung stellen, rät Mentzell, denn rückwirkend zum Vorjahr gibt es kein Geld zurück.
Wie berechne ich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
Berlin (ddp). Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller Angehörigen berücksichtigt, die in einem Haushalt leben. Das können Ehegatten, Lebenspartner oder familienversicherte Kinder sein. Die Bruttoeinnahmen der Familie werden um einen Freibetrag für den Ehe- oder Lebenspartner (4347 Euro) gekürzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Partner selbst erwerbstätig ist. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Freibetrag von 3684 Euro berücksichtigt. Bei Alleinerziehenden liegt der Freibetrag für das erste Kind bei 4347 Euro.
Beispiel: Rentner, verheiratet, Bruttoeinnahmen der Familie: 38 560 Euro im Jahr. Abgezogen wird ein Freibetrag für die Ehefrau von 4347 Euro. Für die verbleibende Summe von 34 213 Euro gilt die Belastungsgrenze von zwei Prozent. Das heißt, der Versicherte muss maximal 684,26 Euro Zuzahlungen leisten. Ist diese Summe erreicht und durch Quittungen belegt, kann er bei seiner Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.
Aber nicht alles, was Versicherte selbst bezahlen müssen oder wo zugezahlt werden muss, wird berücksichtigt. Nicht angerechnet werden zum Beispiel:
- Aufwendungen für Mittel, die komplett selbst bezahlt werden müssen, wie die meisten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente
- Eigenanteile für den Zahnersatz
- Eigenanteile für Hilfsmittel, die gleichzeitig Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, wie orthopädische Schuhe
- Kosten für Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wurden
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze kann ein Zuzahlungsrechner helfen. Einfach bei Google "Zuzahlungsrechner" eingeben, dann finden sich zahlreiche Angebote im Internet, zum Beispiel der von der AOK unter www.aok.de Rubrik "Gesundheitsreform".
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