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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 16.12.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Dezember 2004)

16.12.04

Kurzfristig abgesagter Arzttermin kann teuer werden

ddp

Berlin (ddp). Sagt ein Patient einen vereinbarten Arzttermin kurzfristig und ohne triftigen Grund ab, muss er dem Arzt dafür unter Umständen ein pauschales Ausfallhonorar zahlen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Berlin unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hin.

In dem konkreten Fall hatte der Patient ein Aufnahmeformular unterschrieben, wonach der Zahnarzt im Falle einer Terminabsage durch den Patienten für jede angefallene halbe Stunde ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 35 Euro verlangen durfte. Von diesem Recht machte der Arzt bei einem selbstständigen Kaufmann Gebrauch, der ihn gleich zweimal versetzt hatte.

Das Gericht stellte klar, dass dem Arzt bei einer kurzfristigen Absage eine Umsatzeinbuße droht. Die Pauschale diene dazu, den Einkommensverlust auszugleichen. (AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 7.10.2004, Aktenzeichen: C 179/04)


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