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16.12.04

Kein Schmerzensgeld nach Unfall durch alberne Rangelei

ddp

Köln (ddp). Führt eine alberne Rangelei unter Teenagern zu einem Unfall, hat das Opfer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bremen seien nämlich bei einem freundschaftlichen Schubsen die Grundsätze sportlicher Kampfspiele anwendbar, wie der Anwalt-Suchservice berichtet. Danach bestehe bei Sportveranstaltungen für alle Beteiligten eine Haftungsfreistellung.

Denn es könne nicht sein, dass ein Teilnehmer das Risiko von Verletzungen, die trotz Regeleinhaltung entstünden, auf die anderen Teilnehmer abwälze, urteilten die Richter. Und so dürfe schließlich auch jeder Teilnehmer an einer freundschaftlichen Rangelei darauf vertrauen, später nicht wegen möglicher, risikotypischer Schäden belangt zu werden.

In dem Fall hatten ein 14-jähriges Mädchen mit seinen drei Freundinnen zur Weihnachtszeit auf vereistem Untergrund rumgealbert. Dabei schubsten sich die Mädchen wechselseitig aus Spaß. Plötzlich erhielt das Opfer einen Stoß, mit dem es nicht gerechnet hatte. Beim Sturz verletzte es sich unter anderem am Kreuzband und litt noch acht Wochen lang an den Unfallfolgen. Von der vermeintlichen Schubserin verlangte das Mädchen später 800 Euro Schmerzensgeld. Dieser Forderung widersprach jedoch das Gericht in seinem Urteil. (Az.: 16 C 174/03)



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