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Von Stephanie Stallmann
Berlin (ddp). Wenige Wochen vor Infrafttreten der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) die künftigen Sozialleistungen als zu niedrig. Die Regelsätze zur Berechnung der neuen Sozialhilfe und des ALG II seien "nicht annähernd geeignet", das Existenzminimum zu sichern und Ausgrenzungen wegen Armut zu vermeiden, sagte Verbandschefin Barbara Stolterfoht am Montag in Berlin. Der Wohlfahrtsverband forderte, das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe um 19 Prozent zu erhöhen. Das Bundesarbeits- und das Sozialministerium wiesen die Kritik zurück.
Der Verband forderte, den Sozialhilferegelsatz von 345 Euro auf 412 Euro anzuheben. Der in den ostdeutschen Bundesländern geltende Regelsatz von 331 Euro solle zudem dem Westniveau angeglichen werden. Die zusätzliche Belastung von 4,4 Milliarden Euro für den Haushalt solle über Subventionskürzungen finanziert werden.
DPWV-Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider warf der Bundesregierung "manipulativen und willkürlichen Umgang mit den Statistiken" zur Berechnung des Regelsatzes vor. Der Regelsatz werde auf Grundlage einer Statistik des monatlichen Bedarfs der unteren Einkommensschichten berechnet. Ziel der Regierung sei es gewesen, die Ansprüche "gezielt klein zu rechnen", mutmaßte Schneider. Auch Stolterfoht kritisierte, es handele sich um "Regelsatzberechnungen nach Kassenlage" und nicht nach Bedürftigkeit.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Franz Thönnes (SPD) wies diese Kritik zurück. Es sei nicht manipuliert oder kleingerechnet worden. Vielmehr sei es ein "Fakt, dass die neue Sozialhilfe sowie das Arbeitslosengeld II in den meisten Fällen zu einer Besserstellung führt", betonte Thönnes. Die Bundesregierung habe mit der Reform der Sozialhilfe zum Januar 2005 "das unterste soziale Netz zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens gestärkt", fügte er hinzu.
Auch das Wirtschaftsministerium wies darauf hin, dass insbesondere Familien durch die "Hartz IV"-Neuregelungen gewinnen. Durch den Kinderzuschlag von monatlich bis zu 140 Euro pro Kind würden gering verdienende Eltern gezielt gefördert. Auch bisherige Sozialhilfeempfänger stünden mit dem ALG II besser da, weil die Regelsätze von durchschnittlich 291 Euro auf 345 Euro in Westdeutschland und von 285 Euro auf 331 Euro in den neuen Bundesländern angehoben würden. Damit sichere das ALG II den Lebensbedarf und verhindere, dass Betroffene "abstürzen", hieß es.
Mit der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengefasst. Alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen bekommen einen Pauschalsatz. Nicht erwerbsfähige Menschen bekommen weiterhin Sozialhilfe in der selben Höhe wie das ALG II.
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