Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 30.12.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Dezember 2004)

22.12.04

Die Entscheidungen des Bundesausschusses im Gesundheitswesen

ddp

Von ddp-Korrespondent Michael Beumer

Berlin (ddp). Der Gemeinsame Bundesausschuss für das Gesundheitswesen hat neue Entscheidungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen getroffen. Der Ausschussvorsitzende Rainer Hess erläuterte die Entscheidungen am Mittwoch in Berlin. Die Nachrichtenagentur ddp gibt nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

NEUGEBORENEN-SCREENING: Das Neugeborenen-Screening wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das Screening ist inzwischen zwar üblich, wurde jedoch von anderen Stellen bezahlt. Durch das Screening können vor allem seltene angeborene Stoffwechseldefekte frühzeitig erkannt und behandelt werden.

SAUERSTOFFTHERAPIE: Die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) zur Behandlung eines Schädelhirntraumas wird von den gesetzlichen Kassen künftig nicht mehr übernommen. Es gebe in der Literatur keine Hinweise, die eine Ergebnisverbesserung gegenüber den üblichen Therapien gezeigt hätten.

AMBULANTE KRANKENHAUSBEHANDLUNG: Der Ausschuss beschloss eine Richtlinie zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Deren Leistungen sollen damit rechtlich abgesichert werden. Der Katalog umfasst hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen sowie Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.

ARZNEIMITTEL: Der Ausschuss beschloss Änderungen in der Liste, die verordnungsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Die Änderungen betreffen einige seltene Erkrankungen.

PETÖ-FÖRDERUNG: Bei der Behandlung von Bewegungsstörungen, die durch Gehirnschädigungen entstanden sind, wird die so genannte konduktive Förderung nach Petö nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Studien hätten keinen Vorteil dieser von dem ungarischen Neurologen András Petö entwickelten Therapie gegenüber anderen Heilmethoden aufzeigen können. Zudem gebe es keine gesetzlich abgesicherte Qualifikation, um diese Therapie zu erlernen, bemängelte der Ausschuss. Die konduktive, also zusammenführende Förderung betrachtet die Bewegungsstörung nicht isoliert und verfolgt einen einheitlichen pädagogisch-therapeutischen Ansatz. Dabei fließen Ansätze verschiedener Richtungen in die Arbeit ein.



Copyright © ddp
Wiederveröffentlichung oder Verbreitung der Inhalte dieser Seite nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung der Nachrichtenagentur Deutscher Depeschendienst (ddp).


Übersicht "Meldung vom Tage" (Dezember 2004)

Hier können Sie unseren Newsletter mit Neuigkeiten aus Psychiatrie, Soziales und Selbsthilfe bestellen!


RUBRIK
Meldung vom Tage

nach oben | E-Mail | Startseite  | Newsletter | Impressum |


nach oben Kontakt Startseite