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Von ddp-Korrespondent Michael Beumer
Berlin (ddp). Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz und dem Alterseinkünftegesetz will die Bundesregierung die Weichen für eine verlässliche Rentenversicherung stellen. Die Nachrichtenagentur ddp gibt nachfolgend einen Überblick über die Änderungen.
Die BEITRÄGE zur Rentenversicherung sollen von derzeit 19,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf maximal 22 Prozent des Bruttolohns steigen.
Gleichzeitig wird ein MINDESTNIVEAU bei den Rentenzahlungen festgelegt. 2020 soll dieses Niveau mindestens 46 Prozent und im Jahr 2030 mindestens 43 Prozent des bereinigten Bruttolohns betragen. Dabei werden vom Lohn die Sozialabgaben, nicht aber Steuern abgezogen. Für die Berechnung des Rentenniveaus wird der so genannte Eckrentner zugrunde gelegt, der 45 Jahre lang durchschnittliche Beiträge bezahlt hat. Eine ZUSATZKLAUSEL sieht vor, dass die Bundesregierung in einem ab 2008 regelmäßig zu erstellenden Bericht Vorschläge machen muss, wie auch nach 2020 ein Niveau von 46 Prozent gehalten werden kann, wenn dies abzusinken droht.
In die Rentenformel wird ein NACHHALTIGKEITSFAKTOR eingebaut, wie ihn die Rürup-Kommission vorgeschlagen hat. Dabei wird die wachsende Zahl von Rentnern mit der sinkenden Anzahl von Beitragszahlern in Relation gesetzt. Dadurch fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Der Faktor ähnelt dem demographischen Faktor der alten Bundesregierung, den Rot-Grün nach dem Regierungswechsel 1998 wieder abgeschafft hatte.
Die Koalition will zudem den Trend zur FRÜHVERRENTUNG STOPPEN. Künftig sollen Arbeitnehmer nicht schon mit 60, sondern erst mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Die Altersgrenze wird zwischen 2006 und 2008 schrittweise angehoben. Versicherte, die bis Ende dieses Jahres bereits die vorzeitige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder am 31. Dezember arbeitslos sind, genießen Vertrauensschutz.
Die AKADEMIKERRENTEN werden gekürzt, indem Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Ermittlung der Rentenhöhe nicht mehr angerechnet werden. Allerdings gilt eine vierjährige Vertrauensschutzregelung. Bisher bekommt jeder Arbeitnehmer für seine Ausbildungszeit pauschal drei Beitragsjahre angerechnet, was rund 50 Euro im Monat ausmacht. Für Zeiten einer Ausbildung an Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter sowie für berufsvorbereitende Maßnahmen bleibt es bei der Höherberechnung.
Die so genannte SCHWANKUNGSRESERVE der Rentenversicherung muss bis spätestens 2009 auf 1,5 Monatsausgaben aufgestockt und in eine "Nachhaltigkeitsrücklage" umgewandelt werden. Die Finanzrücklage soll helfen, in konjunkturell schlechteren Zeiten Engpässe auszugleichen. In diesem Jahr muss die "eiserne Reserve" nur 0,2 Prozent einer Monatsausgabe betragen.
Ab 1. Januar werden erstmals schrittweise alle ALTERSEINKÜNFTE nachgelagert, also beim Erhalt, besteuert. Bislang galt dies nur für Beamtenpensionen. Die Umstellung geschieht schrittweise bis 2040. Über drei Viertel der Rentner werden auch nach dem neuen Recht keine Steuern auf ihre Rente zahlen. Gleichzeitig zahlen Berufstätige und Arbeitgeber schrittweise weniger Steuern auf die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Bedingungen für den Abschluss von Zusatzrenten werden verbessert. Bei der RIESTER-RENTE muss nun nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Auch werden die Bedingungen gelockert. So darf etwa das angesparte Kapital bis zu 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden. Vorgeschriebene Standardberechnungen sollen die einzelnen Riester-Produkte vergleichbarer machen. Zudem erhalten Frauen und Männer ab 2006 bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen ("Unisex-Tarife").
Bei BETRIEBSRENTEN können ab nächstem Jahr rund 4300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Das gilt auch auf Beiträge an eine Direktversicherung - so wie jetzt schon bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Künftig können Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen ("Portabilität"). Auf diese Weise hat man bei Rentenbeginn eine große Betriebsrente statt vieler kleiner.
Neu abgeschlossene KAPITALBILDENDE LEBENSVERSICHERUNGEN sind ab 1. Januar nicht mehr gegenüber anderen Kapitalanlageformen steuerlich begünstigt. Bisher sind diese Erträge in weitem Umfang steuerfrei und die Beiträge meistens als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig.
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