Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 30.12.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Dezember 2004)

28.12.04

Von Arbeitsvermittlung bis Zumutbarkeit

ddp
Die wichtigsten Neuerungen durch das "Hartz IV"-Gesetz


Von ddp-Korrespondent Michael Beumer

ARBEITSLOSENGELD II: Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe sowie erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten das Arbeitslosengeld II. "Erwerbsfähig" ist, wer unter den üblichen Arbeitsbedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die neue Leistung richtet sich nicht mehr wie die Arbeitslosenhilfe nach dem früheren Nettolohn, sondern nach der Bedürftigkeit der Betroffenen. Das Arbeitslosengeld II beträgt für einen Alleinstehenden 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Hinzu kommen, wenn nötig, Unterkunfts- und Heizkosten. Wenn das eigene Vermögen die mit dem Alter ansteigenden Freibeträge übersteigt, muss dieses erst bis zur Freigrenze aufgebraucht werden.

ARBEITSVERMITTLUNG: Langzeitarbeitslose erhalten in Jobcentern Unterstützung aus einer Hand. In den Jobcentern erstellt ein persönlicher Ansprechpartner ein Profil seines Klienten. In einer Eingliederungsvereinbarung werden die zu erbringenden Eigenbemühungen des Arbeitslosen sowie die Eingliederungshilfen der Träger festgelegt. Die speziell ausgebildeten Fallmanager sollen nicht mehr als 75 Personen gleichzeitig betreuen. Diese Rate wird allerdings zu Beginn noch nicht erreicht.

GESCHÜTZTES VERMÖGEN: Das erlaubte Barvermögen beträgt für einen Alleinstehenden 200 Euro je Lebensjahr, jedoch mindestens 4100 Euro und maximal 13 000 Euro. Wer vor 1948 geboren ist, erhält einen Freibetrag von monatlich 520 Euro, jedoch maximal 33 800 Euro. Bei der Altersvorsorge wird die Riester-Rente nicht angerechnet, für andere Altersvorsorge beträgt die Freigrenze 200 Euro je Lebensjahr, jedoch höchstens 13 000 Euro. Für Anschaffungen gibt es einen Freibetrag von 750 Euro. Die Werte gelten jeweils für den Bedürftigen und seinen Partner. Selbst genutztes Eigentum in angemessener Größe und auch ein angemessenes Auto werden nicht angerechnet.

HINZUVERDIENST: Bis 400 Euro Hinzuverdienst dürfen 15 Prozent behalten werden, zwischen 400 Euro und 900 Euro Hinzuverdienst dürfen 30 Prozent behalten werden und zwischen 900 Euro und 1500 Euro werden wieder 15 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.

JUNGE LEUTE: Wer jünger als 25 ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, wird künftig unverzüglich in Arbeit, Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt.

SANKTIONEN: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um rund 100 Euro gekürzt. Dies gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Arbeitssuchenden unter 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate sogar ganz gestrichen werden. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.

SOZIALE SICHERUNG: Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden künftig Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung gezahlt.

ZUMUTBARKEIT: Langzeitarbeitslose müssen künftig "jeden legalen Job" annehmen. Eine Arbeit darf somit nicht abgelehnt werden, nur weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt liegt. Auch eine Bezahlung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts gilt als zumutbar.

ZUSCHÜSSE: Wenn erwerbsfähige Hilfeempfänger eine Arbeit annehmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann der Fallmanager einen Lohnzuschuss gewähren. Eltern können einen Kinderzuschlag erhalten. Um den Übergang vom Arbeitslosengeld in das niedrigere Arbeitslosengeld II abzufedern, erhalten die Empfänger zwei Jahre lang einen gestaffelten Zuschuss. (ddp)



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