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Von ddp-Korrespondent Christoph D. Frieß
Berlin (ddp). Für viele Rentner kommt es nicht in Frage, nur noch die Füße hochzulegen. Unter dem Motto "Wer rastet, der rostet" suchen sie noch einmal die Herausforderungen des Arbeitsmarktes und steigen mit einer Nebentätigkeit wieder ins Berufsleben ein. Denn so ein Job bringt nicht nur Abwechslung, mit dem verdienten Geld lässt sich auch der eine oder andere Wunsch erfüllen oder eine Urlaubsreise finanzieren.
Egal ob als Pförtner, Reinigungskraft, Babysitter oder Zeitungsausträger, Möglichkeiten gibt es viele. Entsprechende Angebote lassen sich in fast allen Tageszeitungen finden. Und auch die Jobvermittlung der Agentur für Arbeit ist ein geeigneter Ansprechpartner. Außerdem kann man selbst Anzeigen schalten, Flugblätter aufhängen oder direkt bei den Firmen nachfragen, bei denen man arbeiten möchte.
Bei vielen Jobangeboten in Zeitungen oder im Internet ist allerdings Vorsicht geboten. "Nicht jede verlockende Anzeige ist seriös", warnt Eva Gröver von der Verbraucherzentrale Berlin e. V. Oft gehe es nur darum, aus der Leichtgläubigkeit der Leute Kapital zu schlagen. Deshalb sollte man sofort hellhörig und vorsichtig werden, sobald ein potenzieller Arbeitgeber im Vorfeld Geld will.
Dabei seien diese ersten Zahlungen oft verschleiert und nicht offensichtlich, fügt Gröver hinzu. Zu den Tricks der "Schwarzen Schafe" gehören zum Beispiel kostenpflichtige 0190er Telefonnummern, auf denen der Jobinteressent weitere Informationen zum Angebot erfahren könne. Das kann teuer werden, insbesondere, wenn die Kosten im Stundentakt abgerechnet werden. "Eine Minute - meist sinnloses - Tonbandanhören kann dann schon mal rund 60 Euro kosten", warnt Gröver.
Auch von Angeboten, bei denen der Arbeitnehmer im Vorfeld ein teures Seminar absolvieren oder kostenpflichtige "Kennenlern-Sets" bestellen soll, rät die Verbraucherschützerin ab. "Insgesamt sind in der Regel alle Heim- und Nebenverdienstangebote unseriös, bei denen vom Interessenten vorab ein Geldbetrag verlangt wird", betont Gröver.
Rentner können sich auch selbstständig machen. Viele haben in ihrem Berufsleben genug Erfahrung und Know-how gesammelt, um ein eigenes kleines Unternehmen zu gründen. Oft steckt auch im eigenen Hobby das Potenzial für ein paar Nebeneinnahmen - oder im Bekanntenkreis hat jemand eine kleine Geschäftsidee.
Dabei sollte man sich nicht übernehmen, rät Lars Kissner von der KIZ Zentrale für Existenzgründung AG in Offenbach. Er empfehle jedem Firmengründer, egal wie klein das Unternehmen sein soll, einen Businessplan aufstellen, um einen Überblick über mögliche Kosten, Einnahmen und die Entwicklung der neuen Firma zu bekommen.
Dazu kann man sich auch professionellen Rat bei einem der vielen Büros für Existenzgründer holen, die auch entsprechende Kurse anbieten, fügt Kissner hinzu. Außerdem sollten die Investitionen so gering wie möglich gehalten werden, um kein zu großes Risiko einzugehen. Schließlich geht es ja meist nicht darum, seinen gesamten Unterhalt mit dem neuen Unternehmen zu finanzieren, sondern nur um eine kleine Aufbesserung der Rente.
Doch gerade mit Blick auf die eigene Rente ist ein wenig Vorsicht geboten. Ab dem 65. Lebensjahr darf ein Rentner arbeiten und hinzuverdienen, so lange und so viel er will. Doch bei Renten vor Vollendung des 65. Lebensjahres sieht es ganz anders aus.
Frührentner sollten sich deshalb auf jeden Fall mit ihrer Versicherungsanstalt absprechen. Auch bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, bei Voll- und Teilrenten sowie bei Witwen-, Erziehungs- und Waisenrenten gelten verschiedene Hinzuverdienstgrenzen, die beachtet werden müssen, um die eigene Rente nicht zu mindern oder zu gefährden. Genaue Informationen gibt es bei den Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die auch entsprechende Broschüren bereithalten.
Grenzen beim Hinzuverdienst
Berlin (ddp). Rentner, die sich zu ihrer Pension noch etwas hinzuverdienen wollen, müssen bei der Höhe des Einkommens verschiedene Grenzen beachten, um ihre Rente nicht zu mindern oder zu gefährden. Dies gilt allerdings nur für Renten, die vor dem 65. Lebensjahr gezahlt werden. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres fallen die so genannten Hinzuverdienstgrenzen weg.
Wer eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit erhält, darf bis zu einer bestimmten Höhe hinzuverdienen. Wird die Rente als Vollrente bezogen, ist der Hinzuverdienst bundeseinheitlich ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Im Jahr 2004 sind das 345 Euro brutto pro Monat. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Altersrente, die als Teilrente gezahlt wird, gestaltet sich dagegen individuell. Maßgeblich für die Berechnung ist der Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren.
Auch bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit darf nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Zum Hinzuverdienst zählen neben dem Geld aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit auch bestimmte Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Abhängig von der Höhe des erzielten Hinzuverdienstes werden die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dann in voller oder nur noch in anteiliger Höhe gezahlt. Wer nur bis 345 Euro verdient, bekommt allerdings noch die volle Rente. Ein Hinzuverdienst kann aber auch dazu führen, dass die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht mehr gezahlt wird.
Rentner sollten sich deshalb genau mit ihrer Rentenversicherung absprechen, bevor sie sich einen Job besorgen.
Landesversicherungsanstalten
www.lva.de
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