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16:27 Uhr
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Gera (ddp-lth). Die Jenaer Ärztin Rosemarie A. wird wegen der Beteiligung am Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten demnächst vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat gegen die heute 88-jährige Frau Anklage wegen Mordes erhoben, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Raimund Sauter, am Dienstag in Gera erklärte. Der Medizinerin werde vorgeworfen, Anfang der 40er Jahre während ihrer Tätigkeit als Assistenzärztin in der Psychiatrischen Klinik in Stadtroda den Tod einer einer psychisch kranken Frau verursacht zu haben. Die Angeschuldigte habe der 34-jährigen Patientin in Tötungsabsicht Schlafmittel in einer die therapeutische Dosis weit übersteigenden Menge verordnet zu haben. Die Patientin habe infolgedessen eine Schlafmittelvergiftung erlitten, an deren Folge sie wenig später gestorben sei.
Für die Patientin sei eine Diagnose erstellt worden, nach der deren leben von den damaligen nationalsozialistischen Machthabern als "lebensunwert" betrachtet wurde, hieß es weiter. Hierin liegt laut Anklageschrift der Grund für die Tötung der Patientin. A. war nach Angabe der Staatsanwaltschaft von Mai 1940 bis Mai 1942 als Assistenzärztin bei den Thüringischen Landesheilanstalten in Stadtroda tätig und mit der Leitung der Psychiatrisch-Neurologischen Frauenstation beauftragt. Ab dem 12. März 1941 sei sie auch für die ärztliche Versorgung des Tatopfers zuständig gewesen.
Nach Auskunft von Sauter wurde gegen A. ursprünglich wegen mehrfachen Mordes ermittelt. Weit über 100 Akten von Patienten, die während ihrer Dienstzeit in Stadtroda verstarben, seien von Sachverständigen geprüft worden. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich jedoch nur in Bezug auf den einen Fall ergeben.
Der Verdächtigen droht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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