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31.01.2005
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Schuldnerberatung für psychisch kranke Menschen im Krankenhaus

Mit Hilfe des Hamburger Spendenparlamentes initiiert

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von Anke Abraham, Jörn Wieking und Manfred Voepel


1. Ausgangspunkt des Projektes

Die Anzahl überschuldeter Haushalte wächst. Allein in Hamburg galten 1998 bis zu 60.000 Haushalte als überschuldet. Eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren gleichfalls in einem Anstieg überschuldeter psychisch erkrankter Menschen im Klinikum Nord widerspiegelt. Dabei sind die Schulden der betroffenen Patienten oft im Kontext ihrer Erkrankung entstanden und bedeuten zugleich ein gravierendes Hemmnis für ihre psycho-soziale Stabilisierung bzw. gesellschaftliche Integration. Die Entwicklung einer Perspektive zum Leben mit Schulden und praktikabler Schritte zur Entschuldung ist deshalb für eine dauerhafte Rehabilitation dieser Personen von entscheidender Bedeutung.

Das seit Januar 1999 gültige neue Insolvenzrecht (InSO) hat bei Betroffenen wie MitarbeiterInnen des Sozialdienstes diesbezüglich Hoffnung auf eine Erleichterung geweckt. Sahen sich nach bisher vorherrschender Rechtslage zahlungsunfähige Schuldner nach gerichtlich durchgesetzter Vollstreckung einem 30jährigen Zvvugriff ihrer Gläubiger ausgesetzt, besteht nun die Möglichkeit zur außergerichtlichen bzw. gerichtlich Restschuldbefreiung bei Wohlverhalten nach spätestens 7 Jahren. Das neue Recht stärkt die Position des Schuldners. Es vollzieht damit Erfahrungen der Realität nach, nach der Überschuldung nur selten der ausschließlichen Verantwortung des Schuldners zu zuschreiben ist, wie es das herkömmliche Recht suggerierte und entsprechend sanktionierte. Mehrheitlich entsteht Überschuldung im Zuge von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderer unvorsehbarer privater Krisen.

Das neue Recht eröffnet nun für den Schuldner einen absehbaren (!) Horizont zur Restschuldbefreiung. Begrüßenswert ist der sich daraus ergebende präventive Gehalt des neuen Rechts. Gegenüber der herkömmlichen Rechtslage stärkt es dadurch nicht nur Lebensmut und Lernmotivation des Schuldners, sondern darüber hinaus dämmt es auch noch die Entstehung weiterer Krisen im Zuge von Überschuldung ein. All dies sind bekannte zentrale soziale Faktoren zur Begünstigung einer erfolgreichen Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen.

Jedoch offenbarte sich, daß in naher Zukunft psychisch kranke Menschen ohne Betreuungsbeschluß kaum zu den Nutznießern des neuen Rechts gehören werden. Zwar ermöglicht das InSO eine absehbare Entschuldungsperspektive, allerdings ist diese an ein komplexes Durchsetzungsverfahren gebunden, welches von den Betroffenen neben Selbständigkeit und Durchhaltevermögen auch die etwaige Übernahme von Prozeßkosten erwartet. Damit sind soziale Kompetenzen gefordert, die psychisch erkrankte Menschen kaum leisten können. Dies wiegt um so schwerer, da im Zuge des InSO gerade psychisch beeinträchtigte Personen durch das organisatorische Rost staatlicher Schuldnerberatungsstellen in Hamburg fallen. Diese haben vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen und in Erwartung eines gesteigerten Beratungsbedarfs ihre Organisation im Hinblick auf das neue Insolvenzrecht umgestellt. Zugang und Beratungsumfang regelt sich nun weitestgehend über den Mechanismus eines sich verengenden Trichters. So werden keine öffentlichen Sprechstunden mehr angeboten, werden persönliche Beratungstermine nur nach Vorsondierung vergeben, muß der Schuldner seine Korrespondenz mit den Gläubigern weitestgehend selbständig bewältigen und konzentriert sich schließlich das Beratungsangebot primär auf Schuldner mit pfändbaren Einkommen bzw. Vermögen. Voraussetzungen, die manche psychisch Kranke oft eher selten erfüllen können. Verschiedenste psychische Krankheitsformen beeinträchtigen doch recht erheblich die Selbständigkeit und kognitive Kompetenz der Patienten. Demnach lässt sich für Hamburg gegenwärtig nur ein unzureichendes Beratungsangebot für psychisch kranke Menschen mit hoher Überschuldung feststellen.

Um diese Versorgungslücke wenigstens im Ansatz aufzufangen, hat der Sozialdienst im Klinikum Nord das Projekt "Schuldnerberatung für psychisch kranke Patienten" initiiert.


2. Aufgaben und Zielentwicklung des Projekts seit März 99

Das Projekt bietet psychisch erkrankten Patienten mit höher Überschuldung Beratung und pädagogische Unterstützung und dient zugleich als Plattform zur Schaffung institutionalisierter Beratungsmöglichkeiten und Selbsthilfe-Netzwerken in Zusammenarbeit mit anerkannten Schuldnerberatungsstellen und psychiatrischen Krankenhäusern.


2.1 Beratung und pädagogische Unterstützung

Während und nach dem stationären Aufenthalt bietet das Projekt:

- Beratung und Unterstützung bei der Erfassung und Ordnung von finanziellen Forderungen

- Aufstellung eines persönlichen Haushaltsplans

- Entwicklung einer Entschuldungsperspektive

- Vornahme der Korrespondenz mit Gläubigern

- Kontakterleichterung zu Schuldnerberatungsstellen

Ziel der Beratung ist es, daß die Betroffenen die Entwicklung ihrer finanziellen Situation erfassen, den weiteren Verlauf abschätzen können und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kompetenzen zur eigenständigen Regulierung aufbauen.


2.2 Aufbau verbindlicher Beratungsangebote und Selbsthilfe Netzwerken

Gleichzeitig versteht sich das Projekt als eine krankenhausübergreifende Interessenvertretung für überschuldete psychisch kranke Menschen. Hier sind es im besonderen zwei Ziele, die sich das Projekt gesetzt hat:

- Schließung der bestehenden Versorgungslücke für diesen Personenkreis im Beratungsangebot anerkannter Schuldnerberatungsstellen

- Initiierung von regionalen Selbsthilfegruppen zur gegenseitigen Stützung beim Leben mit Schulden bzw. dem Durchhalten der Regulierungsphase.

Ausgehend von der bestehenden Situation, werden sich beide Ziele nur über eine dauerhafte Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit einlösen lassen. Deshalb wurde der Ansatz des Projektes in Artikeln der lokalen und regionalen Zeitungen vorgestellt. Die entstandenen Kontakte sollen für weitere Öffentlichkeitsmaßnahmen gewonnen werden.

Des weiteren wurden Ansprechpartner anerkannter Beratungsstellen eingeladen und auf die Problematik des Betroffenenkreises aufmerksam gemacht. Die Gespräche dauern noch an, aber hieraus hat sich schon eine Anbindung an den fachlichen Informationsprozeß der Beratungsstellen ergeben. Das Ziel eines erleichterten Zugangs psychisch erkrankter Menschen zu anerkannten Beratungsstellen sowie eines anforderungsgerechteren Beratungsangebot seitens der Stellen soll am Ende der Gespräche stehen.

Schließlich wird in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfe-Unterstützungsprojekt KISS vom Verein "Sozialwissenschaft und Gesundheit e.V." und anerkannten Beratungsstellen, nach möglichen Interessenten für die Initiierung von Selbsthilfegruppen gesucht.


3. Personal, Organisation und Finanzierung des Projekts

Das Projekt besteht seit Herbst 1998. Es wurde zu Beginn maßgeblich unterstützt vom Hamburger Spendenparlament (bis Februar 2000) sowie im folgenden von der Bußgeldstelle des Amtsgerichts Hamburg von mittlerweile zwei Mitarbeitern des Sozialdienstes umgesetzt. Die Mitarbeiter wurden u. a. von der Freiwilligenagentur der Caritas – Frau Glandorf-Strothmann - zum Sozialdienst im Krankenhaus vermittelt. Beide verfügen über ein eigenes Büro zur Vornahme der Beratungsgespräche und Gläubigerkontakte. Beratungstermine werden an zwei Tagen in der Woche ab 14.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr angeboten. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um eine Jurastudentin, Anke Abraham und einen Politikwissenschaftler, Herrn Jörn Wieking . Die Organisation des Projekts erfolgt entweder über eine direkte Kontaktaufnahme seitens der Klienten oder über eine Vermittlung der Stationsmitarbeiter. Es beginnt mit einer Prüfung der Selbstmotivation der Betroffenen unter Einbezug ihrer Erkrankung, setzt sich fort mit einer Erfassung des sozialen Kontextes und geht dann über in die Aufstellung eines Haushaltsplans sowie Sortierung angefallener Forderungsbestände. In Abhängigkeit von Zeitdruck und Erkrankungsgrad erfahren die Betroffenen hier eine Anleitung zum eigenständigen Handeln oder eine umfassendere Unterstützung.


4. Evaluation des Projekts

In der Zeit v. 01.01.1999 bis 31.12.2000 haben über 120 Patienten des Klinikums mit unterschiedlichster psychiatrischer Diagnose das Beratungsangebot angenommen. Davon waren 40 unter 36 Jahre, 76 Patienten zwischen 37 bis unter 50 Jahre und 4 Patienten über 60 Jahre. Es handelte sich um 57 Frauen und 63 Männer. Von den 120 Personen haben 44 Personen mehr als drei Beratungen wahrgenommen. Nachstationär haben bisher 8 Patienten das Beratungsangebot genutzt. Es wurden in dem Berichtsjahr 1999 allein über 700 Projektstunden geleistet, wobei 70 Prozent davon auf Beratung, 20 Prozent auf Öffentlichkeitsarbeit/Interessenvertretung und 10 Prozent auf die Dokumentation entfallen sind. Als Qualitätsindikatoren wurde eine erkennbare persönliche und wirtschaftliche Stabilisierung der Betroffenen sowie Prävention im Sinne von wirksamer Information und Schutz definiert. In der Zeit vom 1.1.1999 bis zum 31.12.2000 haben über 120 Patienten des Klinikums das Beratungsangebot im Rahmen einer nachhaltigen privaten Entschuldung wahrgenommen.


Manfred Voepel
Sozialdienst im Klinikum Nord
Ltg. des Fachdienstes
Langenhorner Chaussee 560
22419 Hamburg
Tel. 040 - 5271 2538 Fax 040 - 5271 2594
E-Mail: manfredvoepel@t-online.de

INTERNET: http://www.klinikum-nord.lbk-hh.de/service/projekt.htm


Veröffentlicht: Januar 2001

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